Ausbildungsfreiheit

Ausbildungsfreiheit
Ausbildungsfreiheit,
 
das Recht der freien Wahl des Ausbildungsganges und der Ausbildungsstätte. In Deutschland ist die Ausbildungsfreiheit als Teil der Berufsfreiheit durch Art. 12 GG gewährleistet. Wie diese unterliegt auch die Ausbildungsfreiheit der gesetzlichen Regelung und Einschränkung. Als primär staatsgerichtetes Abwehrrecht gibt die Ausbildungsfreiheit keinen Anspruch auf Verschaffung eines Ausbildungsplatzes. Soweit der Staat die Ausbildung monopolisiert, wie traditionell im Hochschulbereich, muss er aber für eine vollständige Ausschöpfung der Kapazitäten und gerechte Verteilung der Studienplätze sorgen (Numerus clausus). Umstritten ist seine Befugnis zur Berufslenkung.

Universal-Lexikon. 2012.

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